ZÜS-Prüfungen
ZÜS-Prüfungen ( Prüfungen einer Zugelassenen Überwachungsstelle )
Prüfungen von Maschinen
im Sinne Richtlinie 2006/42/EG – Anhanges IV, Nr. 17:
„Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht“
- vor Inbetriebnahme
- wiederkehrend (Haupt- und Zwischenprüfung, jährlich wechselnd)
- nach prüfpflichtiger Änderung.
die ortsfest, dauerhaft montiert und verwendet, z.B.
- Servicelifte in Windkraftanlagen
- Fassadenbefahranlagen
die vorüber ein- oder angebaut werden, um Personen auf die unterschiedlichen Stockwerksebenen zu befördern, z.B.
- Bauaufzüge
- Transportbühnen
Prüfturnus
- Hauptprüfung : regelmäßig wiederkehrend, 2 Jahre nicht überschreitend
- Zwischenprüfung : in der Mitte zwischen 2 Hauptprüfungen
Durchführung der Prüfung
- ist auch spätestens 2 Monate nach dem Fälligkeitstermin noch fristgerecht –
Plakette (Monat/Jahr) wird aber auf den letzten Fälligkeitstermin zurückdatiert
BetrSichV §14 Abs.5 - im Auftrag der GTÜ Anlagensicherheit GmbH