LAM – Kettenprüfung

Prüfung von Anschlagketten

Lastaufnahmemittel

Anschlagketten sind wiederkehrend zu prüfen.

Die Prüffristen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

Dabei sind zu berücksichtigen

  • BGR 500, Abschnitt 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
  • DIN 685 Teil 5 „Geprüfte Rundstahlketten“ noch immer seit 11.1981 gültig
     

Wiederkehrende Prüffristen  nach

  • max. 1 Jahr für die reine Sichtprüfung durch eine befähigte Person / Sachkundigen
     
  • max. 3 Jahre für die Rissfreiheitsprüfung durch Magnetpulver- oder Farbeindringverfahren
     
    Alternativ  hierzu kann eine Probebelastung mit der 1,5-fachen Tragfähigkeit  durchgeführt werden mit anschließender Begutachtung aller Kettenbestandteile.
    (BetrSichV § 3, 10; BGR 500 Kap.2.8)
     
    Anmerkung:
    Diese Methode wird bereits seit Jahrzehnten von verschiedenen Firmen angewendet.
Dipl. Ing. (FH)

Dr.-Herrmann-Körber-Str. 28
95445 Bayreuth

Telefon 0921/30538
Telefax 0921/33209

E-Mail: info@raedlein.de

IHK Bayreuth
öffentlich bestellt und vereidigt für
Schäden an Maschinen und Anlagen
der Fördertechnik und Baumaschinen
BG-Z1121
Von der Berufsgenossenschaft
ermächtigter Sachverständiger für
die Prüfung von Kranen und für
die Prüfung von hochziehbaren PAMs
BetrSichV
Prüfsachverständiger nach Anhang 3
Abschnitt 1: Krane
Abschnitt 3: Veranstaltungstechnik


Die bisher angebotenen Dienstleistungen werden ab 02.01.2023 vom Ingenieurbüro Krug weiterhin bearbeitet:


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Rolf Rädlein