Aufzugsprüfungen
Benennung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH u.a. als
ZÜS
Zugelassene Überwachungsstelle
nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Durchführung von Aufzugsprüfungen
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Prüfungen vor Inbetriebnahme
- Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung
- Hauptprüfungen
- Zwischenprüfungen
- Unterstützung bei der Ermittlung der Prüffristen
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Aufzugsprüfungen im Auftrag der GTÜ Anlagensicherheit GmbH