Gefährdungen von Personen durch Absturz

Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln

TRBS 2121-4

Das Heben von Personen

  • ist zulässig mit vorgesehenen Arbeitsmitteln (z.B. Hubarbeitsbühnen, Personenaufnahmemittel)
  • ist nicht zulässig mit kraftbetriebene Hebezeugen (Krane, Winden Seilbagger im Hebezeugbetrieb), Erdbaumaschinen (Hydraulikbagger, Radlader)  und geländegängigen Flurförderzeugen und Teleskopstaplern, die bestimmungsgemäß nur zum Heben von Lasten vorgesehen sind.
  • ist in Ausnahmefällen zulässig nur in Verbindung mit den Vorgaben der oben genannten Technischen Regel zulässig

Der Arbeitgeber hat

  • die möglichen Gefährdungen zu ermitteln,
  • für den vorgesehenen Einsatz ein geeignetes Flurförderzeug oder Hebezeug bereitzustellen,
  • eine Betriebsanweisung zu erstellen,
  • die Prüfung der vorgesehenen Arbeitsmittel durch eine befähigte Person mit den besonderen Kenntnissen beim Personentransport  bzw. Prüfsachverständigen zu veranlassen

Achtung:

  • Verschiedene Hersteller haben in der Betriebsanleitung das Heben von Personen ausdrücklich untersagt.
  • Die Anforderungen an die befähigte Person mit den besonderen Kenntnissen werden in der TRBS 1203 beschrieben.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen wird empfohlen, die Inbetriebnahme bzw. den Einsatz dem zuständigen Unfallversicherungsträger schriftlich anzuzeigen (siehe auch BGR 159 bzw. DGUV R101-005, Punkt 6.1  und 6.6 Sachverständige)

 


Dipl. Ing. (FH)
 
Dr.-Herrmann-Körber-Str. 28
95445 Bayreuth

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IHK Bayreuth
öffentlich bestellt und vereidigt für
Schäden an Maschinen und Anlagen
der Fördertechnik und Baumaschinen
BG-Z 1121
Von der Berufsgenossenschaft
ermächtigter Sachverständiger für
die Prüfung von Kranen und für
die Prüfung von hochziehbaren PAMs
FKH 1121
Haus der Technik
Fachbereich Krane und Hebezeuge
Qualifizierter Prüfsachverständiger f.d.
Prüfung von Kranen und Hebezeugen
BetrSichV
Prüfsachverständiger nach Anhang 3
Abschnitt 1: Krane
Abschnitt 3: Veranstaltungstechnik

Die bisher angebotenen Dienstleistungen
werden ab 02.01.2023 vom
Ingenieurbüro Krug weiterhin bearbeitet:


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Rolf Rädlein