ist ein geeignetes Prüfverfahren für das rechtzeitige Erkennen von Schäden an Hubwerken, die zu einem Lastabsturz führen können.

Durchführungsanweisung zu §23 Abs.5 Nr. 3 lt. der Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (DGUV V54):

Die Prüfverfahren müssen geeignet sein, das Anliegen der Bestimmung – rechtzeitiges Erkennen der Schädigung von Bauteilen vor ihrem Ausfall – zu erfüllen. Dabei handelt es sich in der Regel um aufwendige Prüfverfahren. Geeignet ist z.B. die Frequenzanalyse.

Frequenzanalysen werden seit ca. 1996 durchgeführt:

 

 


Dipl. Ing. (FH)
 
Dr.-Herrmann-Körber-Str. 28
95445 Bayreuth

0921/30538
0171/4942670

info@raedlein.de

IHK Bayreuth
öffentlich bestellt und vereidigt für
Schäden an Maschinen und Anlagen
der Fördertechnik und Baumaschinen
BG-Z 1121
Von der Berufsgenossenschaft
ermächtigter Sachverständiger für
die Prüfung von Kranen und für
die Prüfung von hochziehbaren PAMs
FKH 1121
Haus der Technik
Fachbereich Krane und Hebezeuge
Qualifizierter Prüfsachverständiger f.d.
Prüfung von Kranen und Hebezeugen
BetrSichV
Prüfsachverständiger nach Anhang 3
Abschnitt 1: Krane
Abschnitt 3: Veranstaltungstechnik

Die bisher angebotenen Dienstleistungen
werden ab 02.01.2023 vom
Ingenieurbüro Krug weiterhin bearbeitet:


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Rolf Rädlein