ist ein geeignetes Prüfverfahren für das rechtzeitige Erkennen von Schäden an Hubwerken, die zu einem Lastabsturz führen können.
Durchführungsanweisung zu §23 Abs.5 Nr. 3 lt. der Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ (DGUV V54):
Die Prüfverfahren müssen geeignet sein, das Anliegen der Bestimmung – rechtzeitiges Erkennen der Schädigung von Bauteilen vor ihrem Ausfall – zu erfüllen. Dabei handelt es sich in der Regel um aufwendige Prüfverfahren. Geeignet ist z.B. die Frequenzanalyse.
Frequenzanalysen werden seit ca. 1996 durchgeführt: